Italien hat zum 1.6.2022 neue Vorschriften hinsichtlich der Beleuchtung an Fahrrädern erlassen – dies betrifft auch Sport- und Rennräder.
Demnach müssen alle Fahrräder mit einer akkubetriebenen Ansteckbeleuchtung ausgestattet sein, die zwar funktionsfähig aber nicht bei normalem Tageslicht eingeschaltet sein muß.
In Frankreich ist seit geraumer Zeit eine Beleuchtung bei Tunnelfahrten vorgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links.
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/italien-verschaerft-rad-regeln-beleuchtung-ist-pflicht/
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Wir bitten Sie entsprechendes „Leuchtmaterial“ am Rad mitzuführen.